Nutzungsbedingungen für Texturius

Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und dem Atelier Texturius. Sie beschreiben, welche Leistungen erbracht werden, welche Pflichten beide Seiten tragen und wo die Grenzen der Verantwortung liegen.

Gegenstand der Leistungen

Texturius entwickelt Wortbilder, Typografie-Konzepte und Layout-Lösungen für Print- und Digitalprojekte. Dazu zählen unter anderem Verpackungsgestaltung, Buchcover, Plakate, Magazinstrecken und digitale Markenauftritte. Der konkrete Leistungsumfang wird vor Projektbeginn in einem schriftlichen Angebot festgehalten. Mündliche Nebenabsprachen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Umsetzung notwendigen Unterlagen wie Textvorlagen, Bildmaterial, Markenrichtlinien und Kontaktdaten rechtzeitig zur Verfügung. Er ist dafür verantwortlich, dass die übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis verwendet werden. Änderungswünsche und Feedback sollten gebündelt und nachvollziehbar formuliert werden, damit sie in den Arbeitsprozess einfließen können.

Rechte und Nutzung der Ergebnisse

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gehen die Nutzungsrechte an den erstellten Entwürfen auf den Auftraggeber über. Die Rechteübertragung umfasst die im Angebot genannten Verwendungszwecke. Eine darüber hinausgehende Nutzung, etwa in anderen Medien oder für weitere Produktlinien, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Texturius behält das Recht, abgeschlossene Projekte im eigenen Portfolio zu zeigen, sofern keine vertragliche Geheimhaltung vereinbart wurde.

Haftung und Gewährleistung

Texturius arbeitet sorgfältig und nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung der gelieferten Entwürfe entstehen. Dazu zählen insbesondere entgangene Gewinne, Produktionsfehler oder Rechtsstreitigkeiten, die aus einer unzureichenden Prüfung der Druckvorlagen durch den Auftraggeber resultieren. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Nachbesserung erkennbarer Mängel innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Abnahme. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Vorzeitige Beendigung und Kündigung

Beide Parteien können die Zusammenarbeit mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet. Entwürfe, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erstellt wurden, dürfen vom Auftraggeber nur dann weiterverwendet werden, wenn eine gesonderte Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit vereinbart wurde. Texturius kann die Zusammenarbeit außerordentlich beenden, wenn der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder zahlungsunfähig wird.

Änderungen dieser Bedingungen

Texturius behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen anzupassen, wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen oder die eigene Arbeitsweise ändern. Über wesentliche Änderungen werden laufende Auftraggeber per E-Mail informiert. Für Projekte, die vor der Änderung begonnen wurden, gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültig waren. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Seite abrufbar.

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